Die BAM-Liste wird seit 1989 i. d. R. alle zwei Jahre mit dem Inkrafttreten neuer Gefahrgutvorschriften (ADR, RID und IMDG-Code) in aktualisierter Fassung veröffentlicht.
Die in der BAM-Liste enthaltenen Werkstoffbeständigkeitsdaten können für die Bewertung der Verträglichkeit zwischen dem Füllgut und metallenen Werkstoffen sowie polymeren Dichtungs-, Beschichtungs- und Auskleidungswerkstoffen des Tanks und weiterer Umschließungen, wie z. B. Großpackmitteln (IBC) und Verpackungen herangezogen werden.
In die BAM-Liste werden vorrangig solche gefährliche Güter aufgenommen, die potentiell in Tanks befördert werden können. Allerdings besteht kein Anspruch, dass alle solche Stoffe in der BAM-Liste enthalten sind. Der Umfang der gefährlichen Güter kann in verschiedenen Versionen der BAM-Liste variieren. Explosive Stoffe der Klasse 1 sind wegen der speziellen Sonderbestimmungen bis auf wenige Ausnahmen nicht enthalten. Radioaktive Stoffe der Klasse 7 entfallen vollständig.
Flyer
Informationen zur BAM-Liste entnehmen Sie bitte dem Flyer:
Flyer BAM-Liste 2023 (PDF, 634 kB).
Demo-Version
Sie haben auch die Möglichkeit, sich eine Demo-Version mit vermindertem Datenumfang herunterzuladen und zu testen:
Einzelplatz-Demo-Version (ZIP, 54 MB)
Hinweise zur Installation finden sich im Handbuch.
Handbuch
Das Handbuch enthält Hinweise zur Installation und Benutzung der BAM-Liste:
Handbuch (PDF, 3 MB)
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite www.bamliste.de